Rauchen in Einraumkneipen wieder erlaubt
Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008 darf in Einraumkneipen mit weniger als 75 qm ab sofort wieder geraucht werden. Das Urteil bezieht sich vorerst auf die Bundesländer Berlin und Baden-Württemberg.
Grund für das Urteil: Wenn größere Kneipen einen Raucherraum ausweisen dürfen, muss es für kleinere Kneipen Ausnahmeregelungen geben.
Damit können viele Kneipiers wieder durchatmen und optimistisch in die Zukunft blicken. Das Urteil der Richter hat damit Signalwirkung für die restlichen Bundesländer in Deutschland. Bleibt zu hoffen, dass die Bundesländer schnell und zügig eine vernünftige Lösung für die Einraumkneipen findet.
Voraussetzung für das erlaubte Rauchen ist, dass die Kneipiers keine Speisen verabreichen. Dies gilt auch schon für die Zubereitung einer Currywurst und der Gleichen. Des weitern dürfen in den Kneipen keine Mitarbeiter beschäftigt werden. Ausnahme: Vertretung des Wirtes.
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Von Admin | 30. Juli 2008 | Kategorie: Nachrichten |


