Teilerfolg beim Rauchverbot für Einraumkneipen in Sachsen

Nach Rheinland-Pfalz hat nun auch das Landesverfassungsgericht Sachsen der Klage mehrerer Einraumkneipenwirte stattgegeben (27.03.2008) und die Existenzbedrohung durch das Rauchverbot in kleinen Kneipen richtig erkannt. Somit ist in Sachsen, dass am 1. Februar in Kraft getretene Rauchverbot für die Gastronomie vorläufig für Einraumkneipen aufgehoben.
Das Rauchverbot ist für kleine Einraumkneipen unumstritten in hohem Maße existenzgefährdet, da der Wegfall von wenigen Stammgästen bereits zu großen Umsatzeinbußen führt, die kurzfristig nicht wettgemacht werden können.

Voraussetzungen:

  • Das Lokal darf nur aus einem Raum inklusive Theke bestehen
  • Der Wirt darf kein Personal beschäftigen. Er muss die Kneipe selber betreiben und in der Kneipe bedienen.
  • Die Kneipe muss klar und deutlich als Raucherkneipe deklariert sein.

Des weiteren wurde mit selben Datum in Saarland das Rauchverbot für Wasserpfeifenlokale gestoppt. Die Betreiber solcher Lokale mussten ihren Geschäftsbetrieb vollständig einstellen um dem Nichtrauchergesetz zu entsprechen.

Beide Gerichtsurteile sind jedoch nur vorläufig. Ein Urteil im Hauptsache-Verfahren wir noch erwartet.


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